Eine Wohnung auszuräumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Nach einem Todesfall fällt manchmal nur das eine an, manchmal beides. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Lugau/Erzgeb. Welcher Teil davon nötig ist, zeigt sich, wenn jemand die Räume gesehen hat.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei beteiligt, gibt sie oder die Staatsanwaltschaft den Ort frei. Vorher beginnt nichts, auch kein Ausräumen.
- Nichts selbst putzen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich mit dem Auge nicht bestimmen. Sie ziehen in Teppich, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber wirken, während das Material darunter in einem anderen Zustand ist. Wischen verteilt, was oben liegt, und kommt an die Tiefe nicht heran. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Deshalb wird das Ausmaß bei der Besichtigung beurteilt und nicht vorab geschätzt.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was bekannt ist: um welche Räume es geht, ob die Polizei im Haus war, und ob nur gereinigt oder auch aufgelöst werden soll.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Wohnung an. Das kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenaufschrift, im Haus fällt niemand als Reinigungsdienst auf.
- Angebot. Anschließend steht schriftlich fest, welche Arbeiten vorgesehen sind. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung wird der Hausrat geordnet ausgeräumt. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken werden dabei beiseitegelegt und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Ein Gespräch reicht, um Umfang und Reihenfolge zu klären. Alles Weitere richtet sich nach dem, was in der Wohnung tatsächlich vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.