Eine Wohnung zu räumen und eine Wohnung zu reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten. Bei der Wohnungsauflösung geht es um Hausrat, Möbel und Papiere, bei der Reinigung um das, was in Böden und Fugen gezogen ist. Beides machen wir in Ludwigsau: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung nach der behördlichen Freigabe, dazu die Wohnung nach einem Todesfall und ihre vollständige Räumung.
Weil Fugen, unbehandeltes Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter aufnehmen, was auf sie trifft. Was in diese Schichten gezogen ist, bleibt dort, während die Oberfläche darüber wieder sauber aussieht; der Anblick sagt also nichts über den biologischen Zustand einer Fläche aus. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche und verteilt sie, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch hat seine Ursache im Material, und er ist erst dann endgültig weg, wenn diese Quelle entfernt ist. Deshalb entfernen wir kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, und der lässt sich am Telefon nicht beurteilen. Deshalb sieht sich einer von uns die Wohnung vorher an, ohne Kosten. Danach steht der Umfang schriftlich fest, und gearbeitet wird erst, wenn Sie dem Angebot zugestimmt haben.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir ab, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben; vorher wird dort nicht gearbeitet. Danach folgt die Besichtigung. Bei der Auflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten ausgehändigt, und entsorgt wird nichts, wofür die Freigabe fehlt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt, weil erst dort zu sehen ist, was in den Räumen tatsächlich zu tun ist. Eine Angabe vorab wäre geraten.
Am Telefon genügt eine knappe Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und was die Behörden bereits freigegeben haben. Alles Weitere ergibt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
