Bevor in einer Wohnung gereinigt wird, müssen zwei Dinge geklärt sein: Polizei oder Staatsanwaltschaft müssen den Ort freigegeben haben, und es muss feststehen, wer den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Ist das der Fall, übernehmen wir in Luckau die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Tatortreinigung nach einem Gewaltdelikt gehört zum selben Arbeitsbereich.
Weil die Materialien im Raum aufnehmen, was auf sie trifft. Fugen, unversiegeltes Holz, der Rücken eines Teppichbodens und der Estrich darunter sind saugfähig, und was einmal eingezogen ist, liegt tiefer als jede Bürste reicht. Eine Fläche kann deshalb sauber aussehen und biologisch weiterhin belastet sein; das Auge sagt darüber nichts. Wischen mit Haushaltsmitteln löst Rückstände an der Oberfläche und verteilt sie, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch sitzt nicht in der Luft, sondern in dem, was aufgenommen wurde: Er verschwindet dauerhaft erst, wenn die Quelle mit dem Material entfernt ist. Wir bauen belastetes Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume, und den sieht sich vorher jemand an. Die Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, das den Umfang schriftlich festhält; gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das lässt sich nur am konkreten Fall sagen und wird bei der Besichtigung besprochen. Zwei Wohnungen ähnlicher Größe unterscheiden sich im Aufwand erheblich, weshalb wir vorab keine Dauer nennen.
Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob der Ort freigegeben ist und wer den Zugang ermöglichen kann. Alles Weitere klärt die Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
