Nach einem Todesfall in einer Wohnung entscheidet der Zustand von Böden, Fugen und Bauteilen über den Aufwand, nicht der erste Anblick. Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung sind Arbeiten, die wir in Lossatal ausführen. Der Weg dahin folgt immer derselben Reihenfolge.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Erst danach setzt die Tatortreinigung ein.
- Die Räume unberührt lassen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Was einmal in diese Schichten gezogen ist, bleibt dort, auch wenn die Oberfläche darüber sauber wirkt. Der Anblick einer Fläche sagt also nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in Ritzen und Anschlüsse. Auch der Geruch hat seine Ursache im Material und endet, sobald diese Quelle heraus ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügen wenige Angaben: um welche Räume es geht, was bekannt ist, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung ist kostenlos. Vor Ort zeigt sich, welche Beläge und Bauteile betroffen sind und wie viel Arbeit ansteht.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Belastetes Material bauen wir aus und entsorgen es fachgerecht, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage ist die Biostoffverordnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Steht eine Wohnungsauflösung an, wird der Hausrat anschließend geräumt.
Nach Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Welcher Schritt bei Ihnen gerade ansteht, klärt sich im Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.