Nach einem Leichenfund geht es zuerst um die Räume selbst: belastetes Material muss heraus, betroffene Flächen müssen desinfiziert werden, der Hausrat muss geräumt werden. Diese Seite zeigt, in welcher Reihenfolge das abläuft, wenn wir eine Wohnung in Lorch übernehmen. Das gilt für die Leichenfundortreinigung, für die Wohnung nach einem Todesfall und für die anschließende Wohnungsauflösung.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt eine Tatortreinigung erst, wenn die Ermittler die Wohnung freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles, wie es ist.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten. Unter Teppich oder Laminat liegen Kleber und Dämmung, darunter der Estrich, und Estrich ist porös. Was oben eindringt, wandert nach unten und bleibt dort, auch wenn die Oberfläche nach dem Wischen sauber aussieht. Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich in Fugen und Randbereiche. Und der Geruch bleibt so lange, wie die Quelle im Material sitzt. Eigenes Putzen erspart deshalb keinen Arbeitsschritt.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was Sie über die Situation wissen: um welche Räume es geht, wie groß die Wohnung ist, was die Polizei gesagt hat und wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschafft.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Wohnung an, bevor wir etwas kalkulieren. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten schriftlich, welche Arbeiten wir vorsehen und was sie kosten. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Kontaminiertes Material tragen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen desinfizieren wir. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat und trennen dabei, was aufbewahrt gehört: Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Am Ende bekommen Sie eine nach Posten aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Der erste Schritt ist ein Gespräch. Danach steht fest, wann jemand die Räume ansieht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.