Aus einem einzigen Gespräch ergibt sich der weitere Ablauf: Sie schildern, was vorgefallen ist, wir sehen uns die Räume an, danach steht der Umfang fest. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und führen Wohnungsauflösungen durch, auch in Loitz. Begonnen wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben.
Nein, und der Geruch zeigt den Grund. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort und steht wenig später wieder im Raum. Er sitzt nicht in der Luft, sondern im Material: Rückstände wandern durch den Bodenbelag, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen und trotzdem belastet sein, denn über den biologischen Zustand sagt das Auge nichts. Ein Wischgang über die Oberfläche verteilt solche Rückstände zusätzlich, statt sie herauszuholen. Deshalb wird bei einer Tatortreinigung das kontaminierte Material entfernt und die betroffene Fläche desinfiziert.
Der Aufwand hängt vom Zustand der Räume ab, weshalb vorab keine Zahl genannt wird. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und wir fangen erst an, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Nein. Der Geruch hängt an seiner Quelle im Material, und mit dieser Quelle verschwindet er dauerhaft. Ist das belastete Material heraus und die Fläche desinfiziert, kommt er nach dem Lüften nicht mehr zurück.
Ja. Nötig ist allein, dass jemand den Auftrag erteilt und uns in die Wohnung lässt. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt, auch bei einer Wohnungsauflösung nicht. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Wer sich meldet, muss die Lage nicht geordnet haben. Es genügt zu sagen, was vorgefallen ist und wo die Räume liegen; alles Weitere klärt sich beim Termin.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
