Vor allem anderen steht eine praktische Frage: wer den Auftrag erteilt und die Wohnung öffnet. Ist das geklärt, folgt der Rest einer festen Reihenfolge, ob es um Leichenfundortreinigung geht, um eine Wohnung nach einem Todesfall oder um eine Wohnungsauflösung in Lohsa / Łaz.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bleibt die Wohnung zu. Wir fangen erst an, wenn die Ermittler den Ort freigegeben haben. Vorbereiten lässt sich in dieser Zeit trotzdem alles.
- Nicht selbst reinigen. Ein Bodenbelag ist kein Deckel. Was auf Teppich, Laminat oder Dielen liegt, findet über Nähte und Fugen den Weg nach unten, in die Dämmschicht und weiter in den Estrich, der Feuchtigkeit aufnimmt und hält. Die Oberfläche lässt sich abwischen, die Schicht darunter nicht. Deshalb verrät blanke Sauberkeit nichts über den biologischen Zustand eines Bodens, und deshalb bleibt Geruch: er steigt aus dem Material auf. Wischen verteilt Rückstände eher, als dass es sie löst. Weg ist der Geruch, wenn die Quelle im Aufbau entfernt ist. Tatortreinigung setzt dort an.
- Der Anruf. Am Telefon hilft, was Sie ohnehin wissen: welche Räume betroffen sind, ob die Polizei da war und ob der Hausrat mitgeräumt werden soll.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Zum Termin kommen wir mit Fahrzeugen ohne Firmenschriftzug.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem der Umfang festgelegt ist. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat Raum für Raum. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. In die Entsorgung geht nichts, solange Ihre Freigabe dafür fehlt.
Wie groß der Aufwand ist, hängt am Zustand der Räume. Das lässt sich im Gespräch einordnen und bei der Besichtigung dann genau bestimmen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.