Ein Fundort bleibt unberührt, bis Polizei oder Staatsanwaltschaft ihn freigegeben haben. Danach beginnt die eigentliche Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Aufbereitung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume geräumt werden sollen, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Lohra und in den übrigen Kreis Marburg-Biedenkopf.
Nein, und der Geruch zeigt, warum. Er lässt sich weglüften, kehrt nach einigen Stunden aber zurück, weil seine Ursache nicht in der Luft liegt, sondern im Material. Rückstände wandern in Fugen, unter Sockelleisten, in Holz, durch den Bodenbelag bis in den Estrich. Eine gewischte Fläche sieht trocken und sauber aus und ist biologisch trotzdem belastet; das Auge unterscheidet beides nicht. Wischwasser verteilt die Kontamination zusätzlich in Ritzen, aus denen sie danach schwerer herauszuholen ist. Erst wenn das belastete Material entfernt und die Fläche desinfiziert ist, ist auch der Geruch dauerhaft verschwunden.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Das hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vorab nicht seriös beziffern. Wie viel Material abgetragen werden muss und wie viel Hausrat bei einer Wohnungsauflösung anfällt, zeigt sich beim Termin in der Wohnung. Dort besprechen wir den Ablauf.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab; vorher wird an den Räumen nichts verändert. Anschließend sehen wir uns die Wohnung an. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über den Fund und den Zustand der Räume wissen. Daraus ergibt sich, wann die Besichtigung stattfinden kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
