Was eine Reinigung nach einem Leichenfund kostet, lässt sich vorab nicht beziffern. Der Aufwand richtet sich danach, wie weit Rückstände in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen sind und wie viele Räume berührt wurden. Diese Seite beschreibt, was im Löwenberger Land der Reihe nach geschieht: von der Freigabe bis zur Tatortreinigung oder zur Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Bevor Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigeben, beginnt keine Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Rückstände bleiben nicht oben auf der Fläche liegen. Sie sitzen im Bodenbelag, in Fugen, in Holz und im Estrich darunter. Wer mit Eimer und Tuch darüber geht, löst sie an und verteilt sie über eine größere Fläche, als vorher betroffen war. Aus einem begrenzten Bereich wird so ein weiterer. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt nichts darüber, was biologisch noch in ihr steckt. Auch der Geruch endet erst dann dauerhaft, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Für eine erste Einschätzung genügt, was gefunden wurde, welche Räume betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht.
- Der Termin vor Ort. Danach sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts. Angefahren wird mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung, im Haus bleibt der Anlass damit unter uns.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten ein schriftliches Angebot über die vorgesehenen Arbeiten. Erst wenn Sie zustimmen, wird begonnen.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird herausgenommen und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts ohne vorliegende Freigabe. Je nach Fall bedeutet das eine Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall oder deren Auflösung. Auf Wunsch liegen die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Welcher Aufwand in einem einzelnen Fall entsteht, zeigt sich bei der Besichtigung. Bis zum Angebot ist niemand zu etwas verpflichtet.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.