Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben, darf gereinigt werden. Ab diesem Punkt übernehmen wir: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, wenn auch der Hausrat heraus muss. Zum Einsatzort in Löhnberg fahren wir, sobald die Freigabe vorliegt.
Die Oberfläche ist dabei der kleinere Teil. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Wird nur oben gewischt, bleibt die Kontamination im Material darunter bestehen, und das Wischwasser verteilt sie zusätzlich in Bereiche, die vorher unberührt waren. Auch der Geruch hat dort seine Quelle. Er verschwindet dauerhaft, sobald das betroffene Material entfernt ist. Deshalb nehmen wir kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb nennen wir keine Pauschale, ohne die Räume gesehen zu haben. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil der Zustand des Materials unter dem Belag darüber entscheidet. Bei der Besichtigung prüfen wir, welche Bauteile betroffen sind und was davon heraus muss. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Bei einer Wohnungsauflösung kommt zur Reinigung das Räumen des gesamten Hausrats hinzu, und beides greift ineinander: Erst in leeren Räumen lassen sich Böden, Fugen und Wandanschlüsse beurteilen und behandeln. Deshalb legen wir Reinigung und Auflösung im Angebot gemeinsam fest.
Wer am Telefon schildert, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind, bekommt schon dabei eine erste Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
