Bevor gereinigt werden kann, muss der Ort freigegeben sein. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft dort arbeiten, bleibt alles unberührt. Danach übernehmen wir die Arbeit: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, wenn es gewünscht ist auch die Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Linz am Rhein kommen wir.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann sauber aussehen und es trotzdem nicht sein. Rückstände ziehen in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich. Was dort unten sitzt, zeigt sich an der Oberfläche nicht. Ein Tuch nimmt es auch nicht auf, es trägt es weiter. Der Geruch hat dieselbe Ursache: Er sitzt im Material, nicht in der Luft. Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle raus ist. Deshalb entfernen wir das kontaminierte Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume. Das lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen, deshalb sieht sich das jemand vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und erst wenn Sie zustimmen, beginnt die Arbeit.
Das entscheidet der Einzelfall. Es hängt davon ab, wie weit die Rückstände in Boden und Wände gegangen sind und um wie viele Räume es geht. Geklärt wird das bei der Besichtigung, nicht vorher am Telefon.
Auch das steht erst fest, wenn die Räume angesehen wurden. Es kommt auf den Umfang an. Gehört eine Wohnungsauflösung dazu, wird nichts entsorgt, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
Am Anfang steht ein Gespräch. Darin reicht es zu schildern, was vorgefallen ist und um welche Räume es sich handelt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
