Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort noch nicht freigegeben haben, bleibt alles unverändert. Danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn der Haushalt aufgelöst werden soll, die Wohnungsauflösung. Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge das in Lindenfels abläuft und wer an welcher Stelle entscheidet.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Ist die Polizei eingeschaltet, liegt die Entscheidung über den Zugang bei den Ermittlungsbehörden. Erst wenn die Räume freigegeben sind, kann derjenige, der für die Wohnung einsteht, einen Auftrag erteilen.
- Warum Wischen nicht hilft. Rückstände bleiben nicht oben auf. Sie ziehen in Fugen, Bodenbeläge, Holz und Estrich ein. Wird von Hand nachgewischt, verteilt sich das Material über eine größere Fläche, als ursprünglich betroffen war. Aus einer begrenzten Zone wird so ein Bereich, der insgesamt behandelt werden muss. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand aus. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material selbst beseitigt ist.
- Die erste Schilderung. Am Telefon reicht, was bekannt ist: um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und wer für die Wohnung verantwortlich ist, also Eigentümer, Mieter oder Angehörige. Mehr wird nicht verlangt.
- Ansehen, was zu tun ist. Jemand sieht sich die Räume an, bevor irgendetwas entschieden wird. Diese Besichtigung kostet nichts. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten später so gelegt, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung, nicht vorher.
- Ausführung. Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Beschriftung vor. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Entsorgt wird nichts, wofür keine Freigabe vorliegt.
Ein Gespräch genügt, um den Fall einzuordnen. Verbindlich wird der Umfang nach der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.