Nach einem Leichenfund stellt sich für Angehörige zuerst die Frage, was sie selbst anfassen sollten und was besser liegen bleibt. Betroffene Flächen und alles, was damit in Berührung kam, gehören nicht dazu. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung in Limeshain abläuft, wie eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen wird und wie eine Wohnungsauflösung organisiert ist.
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So geht es weiter
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie zusammen mit der Staatsanwaltschaft, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt keine Arbeit.
- Die Räume unberührt lassen. Der Augenschein ist hier kein Maßstab. Ein Boden kann sauber wirken und trotzdem belastet sein, weil Rückstände in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und in den Estrich einziehen und dort nicht mehr zu sehen sind. Ein Wischtuch nimmt sie nicht auf, es verteilt sie über die Fläche. Auch der Geruch hält sich so lange, wie die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, ist er fort.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, was sich in wenigen Sätzen sagen lässt: um welche Art von Räumen es geht, ob eine Freigabe vorliegt, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang zur Wohnung verschaffen kann.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Erst nach der Zustimmung des Auftraggebers wird gearbeitet.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Bei einer Wohnungsauflösung kommt die Räumung des Hausrats hinzu, Raum für Raum. Abgerechnet wird aufgeschlüsselt, dazu kommt eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Für die Tatortreinigung gilt dieselbe Reihenfolge wie für die Auflösung einer Wohnung: erst ansehen, dann ein Angebot, dann die Arbeit. Was der einzelne Fall verlangt, klärt sich im ersten Gespräch.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.