Nach einem Todesfall muss niemand die Wohnung selbst in Ordnung bringen. Wir übernehmen die betroffenen Räume: die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall, die Leichenfundortreinigung dort, wo eine Person gefunden wurde, und die Tatortreinigung nach einer Ermittlung. Wird der Haushalt aufgegeben, gehört die Wohnungsauflösung dazu. Wir kommen nach Liebenwalde und beginnen erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Was in einer solchen Wohnung zurückbleibt, liegt nicht nur auf der Oberfläche, sondern im Material darunter. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und halten es fest. Mit Wischwasser wird solches Material bewegt und verteilt, herausgeholt wird es dadurch nicht. Deshalb entfernen wir, was Rückstände aufgenommen hat, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die freigelegten Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb steht am Anfang eine Besichtigung, die nichts kostet. Danach erhalten Sie ein Angebot, und wir fangen erst an, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Bei der Besichtigung klärt sich auch, was mit dem Hausrat geschieht: Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben, entsorgt wird nichts ohne Freigabe.
Am Anblick eines Raumes ist das nicht zu erkennen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil der entscheidende Teil in einer Fuge, einer Naht oder im Bodenaufbau sitzt und von oben nicht zu sehen ist.
Der Geruch verschwindet dauerhaft, sobald seine Quelle aus dem Material heraus ist. Solange Rückstände in Boden oder Holz sitzen, kommt er nach jedem Lüften wieder; mit dem Entfernen des betroffenen Materials fällt die Ursache weg.
Für ein erstes Bild genügt eine kurze Schilderung am Telefon: was geschehen ist, welche Räume betroffen sind und ob die Freigabe vorliegt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
