Damit eine Wohnung nach einem Leichenfund später wieder vermietet oder verkauft werden kann, muss mehr geschehen als eine Grundreinigung. Diese Seite beschreibt, was nach der Freigabe eines Fundorts in Lichtentanne der Reihe nach passiert und wer dabei entscheidet. Für die Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung gilt derselbe Weg.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. Bei einer Tatortreinigung liegt die Entscheidung zunächst bei Polizei und Staatsanwaltschaft. Solange der Ort nicht freigegeben ist, wird dort nicht gearbeitet.
- Nichts selbst putzen. Das Auge taugt hier nicht als Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch trotzdem belastet sein, weil Rückstände nicht oben liegen, sondern in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingezogen sind. Ein Wischtuch verteilt sie über die Fläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch verschwindet erst dauerhaft, wenn die Quelle im Material selbst beseitigt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Wer anruft und in welcher Rolle, um welche Räume es geht, ob eine Freigabe vorliegt und was über den Zustand bekannt ist. Mehr wird für den Anfang nicht gebraucht.
- Besichtigung. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an und schätzt den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Was im Angebot steht. Der Umfang der Arbeiten wird vorab schriftlich festgehalten. Begonnen wird erst, nachdem der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Lage folgt darauf die Reinigung des Fundorts, die Übernahme der Wohnung oder deren vollständige Auflösung. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die bei der Versicherung eingereicht werden kann.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie über den Stand der Dinge wissen. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.