Was so eine Reinigung kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Es zählt, wie viele Flächen betroffen sind, wie tief die Rückstände im Material sitzen und wie viel Hausrat noch in der Wohnung steht. Wir übernehmen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, wir reinigen die Wohnung nach einem Todesfall, und wir lösen Wohnungen vollständig auf.
Nein. Am Geruch lässt sich das gut erklären. Nach dem Lüften ist er kurz fort und steht später wieder im Raum. Der Grund: die Quelle liegt nicht in der Luft, sondern im Material. In Fugen, in Holz, unter dem Bodenbelag, im Estrich. Deshalb sagt ein sauberer Anblick nichts über den biologischen Zustand einer Fläche. Wischen an der Oberfläche verteilt Rückstände eher, als dass es sie löst. Erst wenn das betroffene Material entfernt und fachgerecht entsorgt ist, ist auch der Geruch dauerhaft weg. Die Flächen desinfizieren wir anschließend mit VAH-gelisteten Präparaten.
Das sehen wir uns vor Ort an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich steht. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Vorher nennt niemand seriös eine Zahl, weil jeder Raum anders aussieht.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe ab. Vorher betreten wir die Räume nicht. Danach kommt die Besichtigung, und wir klären, was gereinigt wird und ob die Wohnung auch aufgelöst werden soll. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wir sehen dort, welche Räume betroffen sind, welches Material heraus muss und wie umfangreich eine Wohnungsauflösung wird. Beides läuft in einem Auftrag, wenn Sie das so möchten.
Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Schilderung der Lage am Telefon. Alles Weitere ergibt sich beim Termin in der Wohnung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
