Angehörige und Vermieter rufen mit unterschiedlichen Fragen an. Die eine Seite will wissen, ob der Geruch aus der Wohnung wieder verschwindet. Die andere, was mit den Räumen weiter passiert. Der Ablauf ist für beide gleich, ob es um Tatortreinigung geht, um Leichenfundortreinigung, um eine Wohnung nach einem Todesfall oder um die anschließende Wohnungsauflösung in Lichtenau.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft am Fundort arbeiten, wird nichts angefasst. Erst mit der Freigabe lässt sich die Reinigung planen.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich unter dem Belag nehmen auf, was auf sie trifft. Was dort eingezogen ist, bleibt im Material, auch wenn die Oberfläche danach hell und sauber wirkt. Ein Wischtuch verteilt einen Teil davon zusätzlich in der Fläche. Und der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist.
- Der Anruf. Am Telefon hilft alles, was Sie über die Räume sagen können: um welchen Raum es geht, welcher Boden verlegt ist, ob die Freigabe vorliegt und ob die Wohnung später leergeräumt werden soll.
- Die Besichtigung vor Ort. Vor jedem Angebot sehen wir uns die Räume an. Das kostet nichts, auch wenn danach kein Auftrag folgt. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Was im Angebot steht. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand zu arbeiten beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Arbeitszeiten lassen sich so legen, dass Begegnungen mit Nachbarn im Haus ausbleiben.
- Ausführung. Nach Ihrer Zustimmung wird kontaminiertes Material ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung vollständig und lösen den Haushalt auf.
Wer nicht sicher ist, an welcher Stelle dieses Ablaufs er gerade steht, klärt das im Gespräch schneller als durch Lesen. Ein kurzer Bericht über den Zustand der Räume genügt für den ersten Termin.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.