Den Auftrag erteilt, wer Zugang zur Wohnung hat: Angehörige, Eigentümer oder die Hausverwaltung. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Wir reinigen Fundorte in Leun, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und lösen sie auf, wenn der Hausrat mit weg soll.
Weil der Geruch zurückkommt. Nach dem Lüften ist die Luft für einige Stunden klar. Dann steigt er wieder auf. Das liegt nicht an der Luft, sondern am Material. Rückstände ziehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und den Estrich darunter. Solange die Quelle dort sitzt, trägt Lüften nur den Geruch aus dem Raum, nicht die Ursache. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen verteilt die Rückstände dabei über eine größere Fläche. Bei Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung entfernen wir deshalb das belastete Material und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Ist die Quelle beseitigt, bleibt auch der Geruch fort.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns das vorher an. Die Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt. Wenn das im ersten Gespräch zur Sprache kommt, richten wir die Planung danach.
Das lässt sich erst nach der Besichtigung sagen. Eine Wohnungsauflösung unterscheidet sich stark von Fall zu Fall: wie viele Räume, wie viel Hausrat, welche Flächen belastet sind. Wir räumen, entfernen belastetes Material und entsorgen es fachgerecht. Wie lange das dauert, klären wir bei dem Termin vor Ort und halten es im Angebot fest.
Für das erste Gespräch genügt, was Sie wissen: um welche Wohnung es geht, in welchem Zustand sie ist und wer die Tür öffnen kann. Alles Weitere klärt die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
