Vermieter und Angehörige stellen an derselben Wohnung unterschiedliche Fragen: die einen wollen wissen, was mit Boden und Estrich geschieht, die anderen fragen nach den Sachen, die noch in den Räumen stehen. Wir beantworten beides, weil wir beides übernehmen: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung danach in Lenting.
Wie weit die Rückstände gegangen sind, sieht man einer Wohnung nicht an, und darum lässt sich das Ausmaß erst bei einer Besichtigung beurteilen. Was an einem Fundort in Fugen, Holzdielen, Teppichkleber und Estrich eingezogen ist, liegt unter der Oberfläche; eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch trotzdem belastet sein. Oberflächliches Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie herausholt, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt. Wird das betroffene Material entfernt, fachgerecht entsorgt und die Fläche desinfiziert, verschwindet der Geruch mit seiner Ursache.
Vom Zustand der Räume und davon, wie viel Material betroffen ist. Deshalb sieht sich vorab jemand die Wohnung kostenlos an und beurteilt, was tatsächlich zu tun ist. Sie erhalten danach ein Angebot, und die Arbeit beginnt erst mit Ihrer Zustimmung. Bei einer Wohnungsauflösung fließen zusätzlich Menge und Zustand des Hausrats ein.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Eine belastbare Angabe entsteht erst, wenn jemand die Räume gesehen hat. Begonnen wird ohnehin, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben.
Von außen ist nicht erkennbar, weshalb wir kommen: Die Einsatzteams fahren mit neutralen Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung vor.
Bei einer Wohnungsauflösung werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke herausgesucht und den Berechtigten übergeben, und entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Was in Ihrem Fall ansteht, klärt sich im Gespräch, in dem Sie den Zustand der Räume schildern.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
