Bevor in einer Wohnung überhaupt gereinigt werden kann, müssen zwei Dinge geklärt sein: ob die Behörden den Ort freigegeben haben und was mit den Räumen geschehen soll, eine Reinigung oder eine vollständige Auflösung. Beides lässt sich in einem Gespräch und bei einem Termin vor Ort klären. Wir übernehmen in Lensahn die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor dieser Freigabe beginnt keine Arbeit.
- Nichts selbst putzen. Ein Bodenbelag ist keine dichte Schicht. Unter Laminat, Teppich oder PVC liegen Fugen, Kleber, Dämmung und darunter der Estrich. Jede dieser Schichten nimmt Flüssigkeit auf. Was an der Oberfläche abgewischt ist, sitzt eine Schicht tiefer weiter im Material. Ein Boden, der sauber aussieht, sagt deshalb nichts über seinen biologischen Zustand. Auch ein Geruch bleibt, solange die Quelle im Aufbau steckt. Mit Tuch und Reiniger werden Rückstände verteilt, nicht entfernt.
- Der Anruf. Hilfreich ist, was Sie sehen können: um welchen Raum es geht, welcher Boden verlegt ist, ob die Behörden fertig sind und ob die Wohnung geräumt werden soll.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an, das kostet nichts. Die Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus ist also nicht erkennbar, wer da ist.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung wird der Hausrat Raum für Raum ausgeräumt. Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Ob Ihr Fall eher eine Reinigung oder eine komplette Auflösung ist, muss vorher niemand wissen. Das ergibt sich aus der Schilderung am Telefon und dem Blick in die Räume.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.