Nach einem Leichenfund bleibt die Wohnung zunächst Sache der Ermittlungsbehörden. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben, und ab diesem Punkt beginnt unser Teil der Arbeit: die Leichenfundortreinigung, bei Spuren einer Straftat die Tatortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung, wenn der Haushalt komplett geräumt werden soll. Wir fahren dafür zum Einsatzort, auch nach Leisnig.
Weil sich mit dem Auge nicht feststellen lässt, wie weit Rückstände gegangen sind. Eine Fläche kann sauber aussehen, während Rückstände längst durch Fugen, Bodenbeläge, Holz und bis in den Estrich gezogen sind. Wie weit das reicht, beurteilt man erst bei der Besichtigung, wenn Beläge, Anschlüsse und Übergänge im Zusammenhang betrachtet werden. Wischen von oben verteilt Rückstände, statt sie aus dem Material zu holen, und deshalb bleibt auch der Geruch: Er verschwindet dauerhaft, sobald die Quelle im Baustoff entfernt ist.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang dessen, was heraus muss, weshalb vorher niemand seriös eine Zahl nennen kann. Wir sehen uns die Wohnung deshalb kostenlos an und legen Ihnen danach ein Angebot vor. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns den Zugang ermöglicht; ob Sie in der Wohnung sind, entscheiden Sie. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke, die bei einer Wohnungsauflösung auftauchen, werden gesichert und den Berechtigten übergeben, auch wenn niemand daneben steht.
Sie erhalten eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können. Wie diese damit umgeht, entscheidet sie selbst; unsere Aufgabe ist, dass die Unterlagen vollständig und nachvollziehbar sind.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung dessen, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Alles Weitere klärt die Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
