Bevor in einer Wohnung nach einem Leichenfund überhaupt gearbeitet werden kann, muss die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft vorliegen. Danach läuft alles Weitere in einer festen Reihenfolge: Leichenfundortreinigung, Übernahme der Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch die vollständige Wohnungsauflösung. Für Aufträge in Leiblfing sieht dieser Weg so aus.
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Schritt für Schritt
- Freigabe abwarten. Solange Ermittler in der Wohnung arbeiten, bleibt sie ihnen vorbehalten. Wir fangen erst an, wenn der Ort freigegeben ist. Ob das schon der Fall ist, weiß die Dienststelle, die den Fall bearbeitet.
- Die Räume unberührt lassen. Haushaltsreiniger und warmes Wasser leisten auf einer glatten, unbeschädigten Oberfläche viel. Ihre Wirkung endet dort, wo Rückstände in Fugen, Holz, Bodenbelag und Estrich eingezogen sind. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet bleiben; feuchtes Wischen trägt solche Rückstände eher weiter, statt sie zu entfernen. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet, sobald dieses Material heraus ist.
- Das erste Telefonat. Am Telefon genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, wie groß sie sind, wie lange die Wohnung leer stand und ob die Freigabe erteilt ist. Auch die Frage, wer Zugang zur Wohnung hat, klärt sich dabei.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jedem Angebot sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.
- Das schriftliche Angebot. Sie bekommen den Umfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt: Tatortreinigung, Reinigung einzelner Räume oder Auflösung der gesamten Wohnung. Erst nach Ihrer Zustimmung wird gearbeitet.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung kommt die Räumung des Hausrats dazu. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke legen wir beiseite und geben sie an die Berechtigten. Entsorgt wird nichts, wofür die Freigabe fehlt.
Welcher dieser Wege für die Wohnung passt, müssen Sie nicht vorab festlegen. Das ergibt sich bei der Besichtigung und im Angebot.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.