Nach einem Leichenfund entscheidet weniger die eigene Anstrengung darüber, wie viel Boden und Bausubstanz erhalten bleibt, als die Reihenfolge der Schritte. Diese Seite beschreibt diese Reihenfolge: für eine Tatortreinigung, für die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und für eine Wohnungsauflösung. Wir kommen für den Einsatz nach Legden.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume noch brauchen, rühren wir nichts an. Erst wenn die Freigabe vorliegt, beginnt alles Weitere.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holz, der Rücken eines Teppichbodens und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft. Eine Fläche kann danach sauber aussehen und trotzdem im Material belastet sein, weil das Auge nur die Oberfläche prüft. Ein Lappen nimmt oben etwas weg und trägt den Rest in die Fläche, und ein Geruch hält sich, solange seine Quelle im Boden sitzt. Eine Leichenfundortreinigung setzt deshalb am Material an, nicht am Glanz der Oberfläche.
- Die erste Schilderung. Am Telefon reicht ein grobes Bild: welcher Raum betroffen ist, welcher Belag dort liegt, ob die Freigabe schon erteilt wurde und ob nur gereinigt oder die Wohnung ganz geräumt werden soll. Was Sie nicht wissen, lassen Sie offen.
- Besichtigung. Jemand von uns sieht sich die Räume vorher an, das kostet nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, am Wagen vor der Tür ist also nicht zu lesen, worum es geht.
- Das schriftliche Angebot. Danach steht fest, welche Arbeiten zu welchem Umfang gehören. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Zeiten so, dass Sie im Haus niemandem begegnen.
Was Ihr Fall braucht, klärt sich in einem kurzen Gespräch besser als über jede allgemeine Beschreibung. Schildern Sie die Lage so, wie Sie sie vorgefunden haben, den Rest ordnen wir.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.