Was bei einem Todesfall in Bodenbelag, Fugen und Estrich übergegangen ist, bleibt dort, bis es jemand herausholt, auch wenn der Raum längst wieder aufgeräumt aussieht. Wir reinigen Wohnungen nach einem Todesfall, führen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung aus und übernehmen die Wohnungsauflösung, in Leegebruch und im Umland. Wir beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Der entscheidende Punkt sind die Materialien. Fugen, Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter saugen auf, was auf sie trifft, und geben es an der Oberfläche nicht mehr her. Ein sauber wirkender Boden sagt deshalb wenig über den Zustand der Schichten darunter. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie zu entfernen. Wir nehmen betroffenes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Preis richtet sich nach dem Zustand der Räume und nach dem, was tatsächlich getan werden muss. Deshalb sieht sich das jemand von uns vorher kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und die Arbeit beginnt erst mit Ihrer Zustimmung.
Der Geruch hängt an einer Quelle, und die sitzt tief im Material. Solange etwas in Estrich, Holz oder Fugen eingezogen ist, trägt der Raum den Geruch weiter, gleich wie lange gelüftet wird. Mit dem Material geht die Quelle heraus, und damit endet auch der Geruch dauerhaft.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und lässt sich erst nach der Besichtigung sagen, weil Größe und Zustand der Räume den Umfang bestimmen. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Für ein erstes Gespräch genügt eine grobe Schilderung: um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob die Freigabe vorliegt. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
