Wird ein Verstorbener in seiner Wohnung gefunden, liegt der Ort zunächst bei der Polizei, und zwischen dem Auffinden und der Reinigung stehen mehrere Stationen. Diese Seite beschreibt sie der Reihe nach. Wir übernehmen in Lautertal die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung.
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Was nacheinander passiert
- Zuerst die Freigabe. Solange behördlich geklärt wird, bleibt der Ort in der Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Wir betreten die Räume erst, wenn diese Freigabe erteilt ist.
- Die Räume unberührt lassen. Der Geruch, der nach jedem Lüften zurückkehrt, sagt etwas über den Zustand des Materials: Die Quelle liegt nicht auf der Oberfläche, sondern ist in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich eingezogen. Sobald das Fenster wieder zu ist, steht sie erneut im Raum. Ein gewischter Boden sieht dabei sauber aus, ohne dass das etwas über den biologischen Zustand der Fläche aussagt, und Wischwasser trägt Rückstände in Bereiche, die vorher nicht betroffen waren. Weg ist der Geruch erst, wenn das belastete Material selbst entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, ob die Freigabe vorliegt, wer den Auftrag erteilt und wer den Zugang ermöglichen kann. Ungefähre Angaben reichen für den Anfang.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Entscheidung sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
- Angebot. Anschließend steht schriftlich, welcher Umfang gemeint ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Auflösung kommt das Räumen hinzu, wobei nichts entsorgt wird, bevor dafür die Freigabe vorliegt. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben.
Ob eine Tatortreinigung ansteht oder die Wohnung eines Angehörigen: Welche dieser Schritte in Ihrem Fall überhaupt anfallen, klärt sich im Gespräch und bei der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.