Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich zuerst eine praktische Frage: Wer erteilt den Auftrag, und wer kann uns Zugang zu den Räumen verschaffen. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort noch nicht freigegeben haben, ändert das aber nichts am Ablauf, denn vorher beginnt keine Arbeit. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Lauf der Reihe nach ablaufen.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, liegen die Räume in ihrer Zuständigkeit. Wir betreten sie erst, wenn die Freigabe erteilt ist. Bis dahin ist von Ihrer Seite nichts zu veranlassen.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich von außen nicht beurteilen. Sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem biologisch belastet sein. Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch hat seine Quelle im Material: Er verschwindet dauerhaft, sobald diese Quelle heraus ist. Das tatsächliche Ausmaß zeigt sich deshalb erst, wenn jemand die Räume vor Ort ansieht.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was Sie wissen: um welche Art von Räumen es geht, ob eine Freigabe vorliegt, seit wann die Situation besteht und wer aufschließen kann. Daraus ergibt sich der Termin für die Besichtigung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
- Besichtigung. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an und beurteilt den Umfang. Diese Besichtigung kostet nichts. Die Einsatzfahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen den Leistungsumfang schriftlich, bevor irgendetwas beginnt. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Ohne Ihre Zustimmung passiert nichts.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung, oder es folgt die Räumung des Hausrats bis zur vollständigen Auflösung der Wohnung.
Ein Gespräch reicht aus, um den Fall zu schildern und einen Termin für die Besichtigung zu finden. Alles Weitere entscheidet sich danach.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.