Nach einem Leichenfund reicht eine gewöhnliche Reinigung nicht aus. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche, sie ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Wir übernehmen deshalb Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. In Laudenbach folgt das einer festen Reihenfolge.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei am Ort, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt bei uns keine Arbeit.
- Warum Wischen nicht hilft. Wie weit etwas ins Material gezogen ist, lässt sich mit dem Auge nicht beurteilen. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein. Welches Ausmaß tatsächlich vorliegt und welche Bauteile betroffen sind, zeigt erst die Besichtigung. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie zu entfernen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt ist, und wer den Auftrag erteilen und den Zugang ermöglichen kann.
- Die Besichtigung vor Ort. Ein Mitarbeiter sieht sich die Räume an. Das kostet nichts. Auf Wunsch werden Termine und Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Nach der Besichtigung steht der Umfang schriftlich fest. Gearbeitet wird, sobald Sie zugestimmt haben. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird im Gespräch geklärt.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung des Fundorts, oder die Wohnung wird darüber hinaus geräumt und aufgelöst.
Wer den Fall am Telefon schildert, bekommt die nächsten Schritte geordnet und einen Termin für die Besichtigung. Alles Weitere entscheidet sich erst, wenn das Angebot vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.