Sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort freigegeben haben, kann die Reinigung beginnen. Wir fahren dann zum Einsatzort in Lauchringen und übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Haushaltsmittel wirken an der Oberfläche, und dort leisten sie auch etwas. Nach einem Todesfall in einer Wohnung liegt der schwierige Teil jedoch tiefer, weil Rückstände in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich einziehen, wohin kein Wischwasser gelangt. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein, deshalb sagt der Anblick nach dem Putzen wenig über den Zustand darunter aus. Wischen verteilt solche Rückstände eher, als dass es sie beseitigt. Wir entfernen daher das belastete Material und desinfizieren die Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Das hängt vom Zustand der Räume ab, weshalb am Anfang keine Zahl steht. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an und legen Ihnen danach ein Angebot vor, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie dem zugestimmt haben.
Ja, sobald die Quelle im Material entfernt ist. Der Geruch entsteht dort, wo Rückstände eingezogen sind, und solange dieser Ursprung bleibt, kommt er nach jedem Lüften wieder. Mit dem belasteten Material verschwindet auch der Geruch, und zwar dauerhaft.
Einreichen können Sie sie, entscheiden muss darüber Ihre Versicherung. Von uns erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten, mit der Sie sich an Ihren Versicherer wenden können.
Für ein erstes Gespräch genügt eine grobe Beschreibung: um welche Räume es geht, wer den Auftrag erteilen kann und wie sich der Zugang organisieren lässt. Der Rest klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
