Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich für Angehörige zuerst die Frage, was sie anfassen dürfen und was besser unberührt bleibt. Bei belasteten Flächen ist die Antwort eindeutig: Diese Arbeit gehört in fachliche Hände, ob als Leichenfundortreinigung, als Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall oder als anschließende Wohnungsauflösung. In Lauchheim folgt das einer festen Reihenfolge, die niemand selbst organisieren muss.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
Der Ablauf in sechs Schritten
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vor dieser Freigabe beginnt keine Tatortreinigung.
- Die Räume unberührt lassen. Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt zurück, was in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich gezogen ist. Der Boden sieht danach sauber aus, über den biologischen Zustand des Materials sagt dieser Eindruck nichts. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch hängt an der Quelle: Er verschwindet dauerhaft, sobald sie entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist eine knappe Schilderung: um welche Räume es geht, in welchem Zustand sie sind, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglichen kann.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand sieht sich die Räume an und beurteilt den Aufwand; der Zustand der Wohnung bestimmt, was zu tun ist. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert; Grundlage ist die Biostoffverordnung. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung der Wohnung nach dem Todesfall, oder die Räume werden vollständig aufgelöst. Auf Wunsch werden die Arbeitszeiten so gelegt, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Wer unsicher ist, ob ein Fall dazugehört, klärt das in einem kurzen Telefonat. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.