Vor jeder Reinigung steht die praktische Frage, wer den Auftrag erteilt und wer die Räume aufschließt. Das sind Angehörige oder eine Hausverwaltung, und niemand davon muss fachlich beurteilen können, was in der Wohnung geschehen ist. Wir übernehmen in Lathen die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, ebenso Wohnungen nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Ja, weil der eigentliche Schaden unter dem liegt, was man sehen kann. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten: oben Teppich, Laminat oder Dielen, darunter Kleber und Fugen, dann die Dämmung und schließlich der Estrich, der Flüssigkeit aufnimmt und festhält. Rückstände wandern durch diese Schichten nach unten, während die Oberfläche nach dem Wischen unauffällig wirkt. Sichtbare Sauberkeit sagt deshalb nichts über den biologischen Zustand einer Fläche aus, und ein Wischtuch verteilt Rückstände eher, als dass es sie entfernt. Auch der Geruch bleibt so lange, wie seine Quelle im Material steckt; mit dem belasteten Material verschwindet er dauerhaft. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung, entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb nennen wir vorab keine Zahl ins Blaue. Zuerst sieht sich jemand die Wohnung kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft ab, denn vorher darf an dem Ort nichts verändert werden. Liegt sie vor, folgt die Besichtigung.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Wer die Räume gesehen hat, kann den Umfang benennen; vorher wäre jede Angabe geraten.
Im Gespräch lässt sich schildern, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Wohnung sich befindet. Alles Weitere klärt sich beim Termin vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
