Bevor in einer Wohnung gereinigt werden kann, muss zweierlei geklärt sein: ob die Räume behördlich freigegeben sind und was mit dem Hausrat geschehen soll. Wir kommen für die Leichenfundortreinigung nach Langenwetzendorf, übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall und führen die Wohnungsauflösung durch, wenn die Räume leer übergeben werden sollen. Der Ablauf ist in jedem Fall derselbe.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, entscheiden sie, wann die Wohnung wieder zugänglich ist. Eine Tatortreinigung beginnt erst danach. Bis dahin bleibt alles unberührt.
- Nicht selbst reinigen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich sind offene Materialien. Sie nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es an der Oberfläche nicht wieder her. Eine Fläche kann deshalb sauber wirken und biologisch belastet sein. Ein Wischgang bewegt Rückstände weiter, statt sie aus dem Material zu holen. Der Geruch sitzt an derselben Stelle wie die Ursache. Er endet dauerhaft, sobald das aufnehmende Material entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Hilfreich ist, was schon bekannt ist: welche Räume betroffen sind, welche Böden verlegt wurden, wie lange die Wohnung unbewohnt war und ob eine Behörde beteiligt ist. Auch Fragen zu Papieren und Wertgegenständen lassen sich hier klären.
- Besichtigung. Wir sehen uns die Räume vorher an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten den Umfang der Arbeiten schriftlich, bevor etwas beginnt. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnung nach einem Todesfall betrifft das je nach Zustand einzelne Räume oder die gesamte Einrichtung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Zum Abschluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob es bei der Reinigung bleibt oder die Wohnung vollständig aufgelöst wird, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Diese Einordnung nehmen wir im Gespräch vor, noch vor der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.