Vermieter und Angehörige rufen mit verschiedenen Fragen an: die einen wollen wissen, wann Räume wieder nutzbar sind, die anderen, was mit Wohnung und Hausrat geschieht. Diese Seite beschreibt den Ablauf einer Leichenfundortreinigung, der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und einer Wohnungsauflösung in Langenlonsheim, und wer dabei was entscheidet.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort noch bearbeiten, beginnt keine Reinigung. Erst nach ihrer Freigabe setzt die Arbeit ein.
- Nichts selbst putzen. Rückstände liegen nicht auf der Fläche, sie sind in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich gezogen. Wer von Hand wischt, verteilt sie über Wasser, Tuch und Schuhe in Bereiche, die vorher unbelastet waren. Die betroffene Zone wird dadurch größer statt kleiner. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts aus. Auch ein Geruch bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und verschwindet mit deren Entfernung dauerhaft.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was über die Räume bekannt ist: welcher Raum betroffen ist, welche Böden dort liegen, ob die Wohnung zugänglich ist und wer den Auftrag erteilt. Sollen Begegnungen im Haus vermieden werden, lassen sich die Arbeitszeiten entsprechend legen.
- Besichtigung. Vor Ort sehen wir uns die Räume an. Die Besichtigung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts.
- Der Umfang wird festgehalten. Aus der Besichtigung entsteht ein Angebot mit dem Umfang der Arbeiten. Begonnen wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Je nach Auftrag folgt die Tatortreinigung, die vollständige Übernahme der Wohnung oder ihre Auflösung. Zum Schluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die bei der eigenen Versicherung eingereicht werden kann.
Welche dieser Schritte in einem konkreten Fall nötig sind, lässt sich im Gespräch einordnen, bevor eine Entscheidung fällt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.