Angehörige fragen zuerst nach dem Raum, in dem der Verstorbene gefunden wurde. Vermieter fragen zuerst nach dem Boden und danach, wann die Wohnung wieder genutzt werden kann. Beide Fragen führen zum selben Weg: Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Langenargen. Der Ablauf ist in beiden Fällen derselbe.
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Der Weg von der Freigabe bis zur fertigen Wohnung
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft ermitteln, bleibt der Ort in ihrer Hand. Erst nach der Freigabe betreten wir die Räume.
- Nicht selbst reinigen. Materialien nehmen auf, was auf sie trifft. Rückstände sitzen in Fugen, in der Holzfaser, im Rücken eines Teppichbodens und unter dem Belag im Estrich. Eine Fläche kann dabei sauber aussehen und biologisch belastet sein. Wischen bewegt solche Rückstände über die Oberfläche, statt sie aus dem Material zu holen. Der Geruch hängt an derselben Quelle. Ist das belastete Material entfernt, ist auch er dauerhaft verschwunden.
- Der Anruf. Hilfreich ist, um welche Art von Räumen es geht, was geschehen ist, wie groß die betroffene Fläche ungefähr ist und ob die Freigabe vorliegt. Diese Angaben reichen für eine erste Einschätzung.
- Wir sehen uns die Räume an. Ein Mitarbeiter kommt zur Wohnung und beurteilt den Zustand. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie bekommen vorab ein Angebot mit dem vereinbarten Umfang. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung. Was ein Einsatz kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume und wird vorher besprochen.
- Ausführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Welcher dieser Schritte in einem konkreten Fall ansteht, lässt sich in einem kurzen Telefonat klären. Danach steht fest, was zu tun ist, bevor irgendetwas entschieden werden muss.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.