Nach einem Leichenfund stellt sich für Angehörige zuerst die Frage, was sie in der Wohnung überhaupt berühren sollten. Die Räume brauchen keine Vorarbeit von Ihnen. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und eine Wohnungsauflösung in Lahnau ablaufen, von der ersten Meldung bis zur Rechnung.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Freigabe abwarten. Solange die Polizei mit dem Fundort befasst ist, entscheidet sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Vorher beginnt keine Reinigung. Wer den Auftrag später erteilt und die Tür öffnet, lässt sich in dieser Zeit bereits klären.
- Nichts selbst putzen. Rückstände bleiben nicht auf der Oberfläche liegen, sie gehen in Bodenbelag, Fugen, Holz und Estrich. Ein Tuch nimmt davon den sichtbaren Teil ab und verteilt den übrigen über Flächen, die zuvor nicht betroffen waren. Aus einer begrenzten Zone wird dadurch eine größere. Der Raum wirkt sauberer, über den biologischen Zustand sagt dieser Eindruck nichts. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt; mit ihrer Entfernung verschwindet er dauerhaft.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht, welche Flächen betroffen sind, ob eine Freigabe vorliegt und ob die Wohnung vollständig geräumt werden soll. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
- Die Besichtigung vor Ort. Wir sehen uns die Räume an und schätzen den Aufwand ein. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Das schriftliche Angebot. Darin steht, was gereinigt, was entfernt und was entsorgt wird. Bei einer Auflösung gehört der Umfang der Räumung dazu. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Ausführung. Belastetes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den Hausrat und übergeben die leeren Räume derjenigen Person, die uns beauftragt hat. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Ob Tatortreinigung, Fundortreinigung oder Räumung: der Weg ist derselbe und beginnt mit einem Gespräch, in dem Sie schildern, was vorliegt.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.