Rückstände an einem Leichenfundort verschwinden nicht von selbst. Sie bleiben in Belag, Fugen und Estrich, bis das Material heraus ist. Diese Seite zeigt, in welcher Reihenfolge wir in Laer arbeiten: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn die Räume geleert werden sollen, die Wohnungsauflösung.
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So geht es weiter
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei im Haus, beginnt keine Reinigung. Erst wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigeben, darf jemand anfangen.
- Nicht selbst reinigen. Ein Fußboden ist ein Stapel aus Schichten: oben der Belag, darunter Kleber und Fugen, unter allem der Estrich. Was nach unten gezogen ist, sitzt in diesen Schichten und nicht auf der Oberfläche. Ein gewischter Boden sieht deshalb sauber aus, ohne dass er biologisch sauber wäre. Ein Wischtuch verteilt die Rückstände zusätzlich über die Fläche. Auch der Geruch hat seine Quelle im Material, und er ist weg, sobald diese Quelle entfernt ist.
- Das erste Telefonat. Weiter hilft, was Sie sehen: um welche Art von Fundort es geht, wie groß die Wohnung ist, welche Böden verlegt sind, ob die Freigabe schon vorliegt. Wer Begegnungen im Haus vermeiden möchte, kann das im Gespräch ansprechen. Die Arbeitszeiten legen wir danach.
- Der Termin vor Ort. Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts, und die Fahrzeuge kommen ohne Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem der Umfang der Arbeiten steht. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zustimmen.
- Ausführung. Kontaminiertes Material entfernen wir und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Bei einer Tatortreinigung endet der Einsatz damit. Bei einer Wohnungsauflösung geht es weiter: Möbel, Textilien und Hausrat verlassen die Wohnung, bis die Räume leer sind.
Wer diesen Ablauf kennt, muss im ersten Gespräch nur beschreiben, was er vorgefunden hat. Alles Weitere ordnen wir von diesem Punkt aus.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.