Angehörige fragen zuerst, was mit den persönlichen Dingen geschieht, Vermieter fragen nach dem Zustand der Räume. Beide Fragen führen zur selben Arbeit: Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, wir bearbeiten eine Wohnung nach einem Todesfall und führen auf Wunsch die Wohnungsauflösung durch. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort in Laage freigegeben haben.
Böden und Bauteile sind aufnahmefähiger, als man ihnen ansieht. Fugen, Holz, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter nehmen auf, was auf sie trifft, und halten es im Inneren fest, während die Oberfläche darüber wieder unauffällig aussieht. Deshalb lässt sich vom sauberen Eindruck einer Fläche nicht auf ihren biologischen Zustand schließen. Wischen bewegt Rückstände außerdem in der Fläche, statt sie herauszuholen. Wir entfernen daher das betroffene Material selbst, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen, die Kontakt hatten.
Das richtet sich danach, in welchem Zustand die Räume sind und wie tief die Rückstände in das Material gegangen sind. Deshalb sieht sich jemand die Wohnung vorher an, und diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Das ist vom einzelnen Fall abhängig und wird bei der Besichtigung besprochen, weil sich zwei Wohnungen selten gleichen. Dort klärt sich auch, was mit dem Hausrat geschieht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt.
Ja, und zwar dauerhaft, sobald die Quelle nicht mehr da ist. Geruch entsteht nicht in der Luft, sondern an der Stelle im Boden, in der Fuge oder im Holz, wo Rückstände sitzen. Ist dieses Material entfernt, fehlt dem Geruch die Ursache, und er kommt nicht zurück.
Für ein erstes Gespräch genügt eine grobe Schilderung der Räume und die Auskunft, ob die Behörden den Ort bereits freigegeben haben. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
