Zwischen dem Auffinden eines Verstorbenen und der ersten Reinigung liegen mehrere Stationen, über die nicht die Angehörigen entscheiden. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft zuständig sind, bleiben die Räume gesperrt. Danach beginnt unsere Arbeit: Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Zu Einsatzorten in Kuppenheim fahren wir an.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Wohnung wieder betreten werden darf. Wir beginnen erst, wenn diese Freigabe vorliegt.
- Die Räume unberührt lassen. Der Augenschein taugt als Maßstab nicht. Eine Fläche kann sauber wirken, während das Material darunter aufgenommen hat, was oben nicht mehr zu sehen ist. Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich saugen; ein Lappen erreicht die oberste Schicht und trägt Rückstände dabei in Bereiche, die vorher unberührt waren. Daraus erklärt sich auch der Geruch: Er sitzt in der Quelle im Material und verschwindet dauerhaft, sobald diese entfernt ist.
- Die erste Schilderung. Im Telefonat hilft, was Sie wissen: welche Räume betroffen sind, wie der Boden beschaffen ist und ob die Behörde die Wohnung freigegeben hat. Lücken darin sind unproblematisch.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und beurteilt den Umfang. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Angebot. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor etwas beginnt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird nach Ihrer Zustimmung.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür aussteht. Ob die Wohnung nach dem Todesfall gereinigt und übergeben wird, ob es bei der Tatortreinigung einzelner Räume bleibt oder ob sie vollständig aufgelöst wird, steht zu diesem Zeitpunkt bereits fest.
Für das erste Gespräch braucht es weder Vorbereitung noch Unterlagen. Alles Weitere ordnet sich darin, bevor eine Entscheidung ansteht.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.