Nach einem Leichenfund entscheidet über den Aufwand nicht, was man sieht, sondern was in Böden und Fugen gezogen ist. Zu unserer Arbeit gehören die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Kupferzell, reinigen, entfernen belastetes Material und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Weil ein Boden aus mehreren Schichten besteht und die oberste davon die dichteste ist. Was auf Laminat, Teppich oder Fliesen liegt, sinkt an Rändern und Fugen weiter nach unten, in die Dämmschicht, in den Kleber und in den Estrich, der Flüssigkeit aufnimmt wie ein Schwamm. Oben lässt sich das mit Wasser und Reiniger auflösen und verteilen, unten bleibt es. Deshalb sagt eine Fläche, die sauber aussieht, nichts über ihren biologischen Zustand aus, und deshalb hält sich Geruch, solange die Quelle im Aufbau sitzt. Ist das belastete Material heraus, verschwindet er dauerhaft.
Das hängt davon ab, wie weit die Räume betroffen sind, und lässt sich vorab nicht seriös beziffern. Wir sehen uns die Wohnung deshalb kostenlos an und halten danach schriftlich fest, welche Arbeiten nötig sind und was sie kosten. Erst wenn Sie dem zustimmen, beginnen wir.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir ihre Freigabe ab. Vorher wird in den Räumen nicht gearbeitet. Danach verabreden wir die Besichtigung mit der Person, die den Auftrag erteilt und uns die Wohnung öffnet. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, im Haus ist daher nicht ablesbar, wer vorfährt.
Papiere, Bargeld, Schmuck und persönliche Andenken werden gesichert und den Berechtigten übergeben, bei der Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall wie bei einer Wohnungsauflösung. Entsorgt wird nur, was zuvor freigegeben wurde.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie ohnehin wissen: welche Räume betroffen sind und ob die Polizei beteiligt ist. Alles Weitere ergibt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
