Nach einem Leichenfund gibt die Polizei den Fundort frei, und erst danach beginnt eine Reinigung. Wir übernehmen ab diesem Zeitpunkt die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und auf Wunsch die anschließende Wohnungsauflösung. Für den Einsatz kommen wir nach Kropp; kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert.
Das Auge ist hier kein Maßstab. Eine Fläche kann sauber wirken, während im Material darunter noch Rückstände sitzen: in den Fugen, unter dem Belag, in Holz und in saugfähigem Estrich. Wischen bewegt solche Rückstände über die Oberfläche, statt sie aus dem Untergrund zu holen. Deshalb prüfen wir, wie weit die Kontamination gezogen ist, und entfernen das betroffene Material.
Das hängt vom Zustand der Räume ab, deshalb sieht sich das jemand von uns vorher an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach liegt ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung samt Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Der Geruch hat eine Quelle, und die sitzt im Material selbst. Ist dieses Material entfernt, verschwindet auch der Geruch dauerhaft. Mit der Reinigung ist die Ursache damit beseitigt, ohne dass etwas überdeckt wird.
Anwesend sein müssen Sie nicht. Ob es allein um die Reinigung der Wohnung nach dem Todesfall geht oder um die vollständige Auflösung: notwendig ist, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Entsorgt wird nur, was vorher freigegeben wurde.
Für ein erstes Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wer Zugang zur Wohnung hat. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
