Eine Wohnung, die nach einem Todesfall weitergegeben werden soll, braucht mehr als eine Reinigung der Oberflächen. Wir übernehmen Wohnungen nach einem Todesfall in Kröpelin, führen Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung aus und lösen Wohnungen auf. Der Weg dahin ist in allen drei Fällen derselbe.
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Die Reihenfolge, in der es abläuft
- Warten auf die Freigabe. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Ort befasst sind, wird dort nichts verändert. Erst nach der Freigabe beginnt unsere Arbeit.
- Warum die Oberfläche täuscht. Fugen, Holz, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft. Ein Boden kann nach dem Wischen sauber aussehen, während im Material darunter Rückstände sitzen. Über den biologischen Zustand einer Fläche sagt ihr Aussehen nichts. Wischen verteilt solche Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszuholen. Am Geruch zeigt sich derselbe Zusammenhang: Er bleibt weg, sobald die Quelle im Material beseitigt ist.
- Der Anruf. Nützlich ist alles, was sich am Telefon knapp sagen lässt: um welche Räume es geht, was bekannt ist, ob die Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und uns Zugang verschaffen kann.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Bei ihr wird sichtbar, welche Bodenbeläge und Bauteile betroffen sind und welcher Aufwand daraus folgt.
- Angebot. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor gearbeitet wird. Wir beginnen erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage dafür ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung vollständig und führen die Wohnungsauflösung durch. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Für den Anfang genügt eine kurze Schilderung am Telefon. Ob daraus ein Auftrag wird, entscheidet sich erst nach Besichtigung und Angebot.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.