Der Anfang liegt nicht bei uns, sondern bei der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Erst danach betreten wir die Räume und übernehmen die Tatortreinigung oder die Leichenfundortreinigung, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn gewünscht, die anschließende Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Kremmen fahren wir hin, kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert.
Weil das Auge hier kein Maßstab ist. Eine Fläche kann nach dem Wischen völlig unauffällig aussehen und trotzdem belastet sein, denn wie sauber etwas wirkt, sagt nichts über den biologischen Zustand des Materials darunter. Rückstände sind flüssig. Sie laufen in Fugen, unter Sockelleisten, durch Bodenbeläge und weiter in den Estrich, also dorthin, wo kein Tuch hinkommt. Ein Wischgang bewegt sie zusätzlich über die Fläche, statt sie herauszuholen. Dasselbe gilt für den Geruch: Er hält sich, solange die Quelle im Material steckt, und verschwindet, sobald das kontaminierte Material heraus ist.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb lässt sich das nicht am Telefon beziffern. Jemand von uns sieht sich die Lage vorher an, diese Besichtigung kostet nichts. Anschließend liegt Ihnen ein Angebot vor, und gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und der Zugang zur Wohnung geregelt ist. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke sichern wir und übergeben sie den Berechtigten.
Sie erhalten eine nach Positionen aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der ausgeführten Arbeiten. Beides ist so aufbereitet, dass Sie es bei Ihrer Versicherung einreichen können. Über eine Erstattung entscheidet die Versicherung selbst.
Im Telefonat reicht eine kurze Schilderung dessen, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Wohnung sich befindet. Danach lässt sich ein Termin für die Besichtigung abstimmen.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
