Nach einem Leichenfund entscheidet zuerst die Polizei, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Erst danach beginnt unsere Arbeit: die Tatortreinigung selbst, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür nach Krailling.
Der Grund, warum das nicht trägt, liegt in den Materialien: Fugen, Holzdielen, der Rücken eines Teppichs und der Estrich darunter sind saugfähig und nehmen auf, was auf sie trifft. Über die Oberfläche zu wischen verteilt Rückstände, während der Anteil im Material bleibt. Aus demselben Grund hält sich Geruch. Er stammt nicht von der sichtbaren Fläche, sondern aus dem, was darunter sitzt. Wird die Quelle zusammen mit dem betroffenen Material entfernt, verschwindet er dauerhaft.
Das hängt vom Zustand der Räume ab und lässt sich verlässlich erst nach einem Blick vor Ort sagen. Die Besichtigung kostet nichts. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Abgerechnet wird über eine aufgeschlüsselte Rechnung, zu der eine Dokumentation gehört, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab; vorher wird an einem Fundort nicht gearbeitet. Liegt sie vor, sehen wir uns die Räume an und besprechen, was die Leichenfundortreinigung im konkreten Fall umfasst. Fällt dabei auch eine Auflösung an, werden Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke gesichert und den Berechtigten übergeben.
Vom Anblick her nicht, und das liegt nicht an mangelnder Aufmerksamkeit: Wie eine Fläche aussieht, sagt nichts über ihren biologischen Zustand aus. Ein Raum wirkt aufgeräumt und muss trotzdem behandelt werden. Wir tragen kontaminiertes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten.
Was in Ihrem Fall nötig ist, steht nach der Besichtigung schriftlich fest, bevor jemand mit der Arbeit beginnt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
