Zwischen dem Auffinden einer verstorbenen Person und dem ersten Arbeitsschritt im Raum liegt die Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft. Vorher wird an den Räumen nichts verändert. In Kraiburg a.Inn übernehmen wir danach die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, ebenso die Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die anschließende Wohnungsauflösung.
Der Geruch verrät es. Er lässt sich weglüften und steht nach einigen Stunden wieder im Raum. Die Ursache sitzt nämlich nicht in der Luft, sondern im Material: Rückstände wandern durch Bodenbeläge, sammeln sich in Fugen, ziehen in Holz und in den Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und trotzdem belastet sein, denn eine Kontamination ist dem Auge nicht anzusehen. Oberflächliches Wischen verteilt sie zusätzlich, statt sie aus dem Material zu lösen. Deshalb entscheidet nicht der Reiniger, sondern die Frage, wie tief etwas eingedrungen ist.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Am Anfang steht deshalb eine Besichtigung, für die nichts berechnet wird. Danach liegt ein Angebot vor, in dem der Umfang der Arbeiten festgehalten ist. Begonnen wird erst, wenn Sie diesem Umfang zugestimmt haben.
Nein. Mit der Quelle im Material geht auch der Geruch, und er kommt nicht zurück. Kontaminierte Bestandteile werden ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfiziert. Entsorgt wird dabei nichts, solange die Freigabe dafür nicht vorliegt.
Das hängt vom Einzelfall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Zur Terminabsprache gehört auch, dass sich die Arbeitszeiten auf Wunsch so legen lassen, dass Begegnungen im Haus ausbleiben. Die Einsatzfahrzeuge sind neutral und tragen keinen Firmennamen.
Für das erste Gespräch genügt eine knappe Schilderung: was vorgefallen ist, um welche Räume es geht und wie sie zugänglich sind. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
