Vor jeder Reinigung steht die Freigabe: solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort noch bearbeiten, wird dort nicht gearbeitet. Sobald sie vorliegt, übernehmen wir in Kottmar die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die vollständige Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür zum Einsatzort.
Weil das Entscheidende zurückbleibt. Kontamination bleibt nicht auf der Oberfläche: sie zieht in Fugen, unter Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein; das eine sagt über das andere nichts. Wischen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt; wird das belastete Material entfernt, verschwindet er dauerhaft. Zur Tatortreinigung gehört deshalb, kontaminierte Bauteile herauszunehmen, fachgerecht zu entsorgen und die betroffenen Flächen zu desinfizieren.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir sie zuerst an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Anschließend erhalten Sie ein Angebot über den Umfang der Arbeiten. Gearbeitet wird erst, wenn Sie ihm zugestimmt haben.
Nein. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht. Bei einer Wohnungsauflösung wird vorher besprochen, was in der Wohnung bleibt und was hinausgeht; ohne Freigabe entsorgen wir nichts. Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Mit einem Telefonat, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Ist die Polizei eingeschaltet, warten wir deren Freigabe ab. Danach wird die Besichtigung vereinbart, aus der das Angebot hervorgeht.
Für das erste Gespräch genügen wenige Angaben: um welche Räume es geht, ob eine Reinigung, eine Wohnungsauflösung oder beides ansteht und wer den Zugang hat.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
