Angehörige fragen nach den persönlichen Dingen und danach, was jetzt zu regeln ist. Vermieter fragen, wer den Auftrag erteilt und wer Zugang verschafft. Die Aufgabe ist in beiden Fällen dieselbe: eine Wohnung nach einem Todesfall in Königsmoos muss gereinigt und teils auch geräumt werden. Der Weg dahin folgt einer festen Reihenfolge.
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Schritt für Schritt
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann der Ort freigegeben ist. Vorher beginnt bei einer Tatortreinigung nichts, auch keine Vorbereitung in den Räumen.
- Warum Wischen nicht hilft. Was zurückbleibt, liegt nicht auf der Oberfläche, sondern darunter: in Fugen, in Teppich und Kleber, im Holz, im Estrich. Eine feucht gewischte Fläche sieht sauber aus und sagt damit nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen verteilt Rückstände über die Fläche, statt sie aufzunehmen. Der Geruch bleibt so lange, wie seine Quelle im Material sitzt; mit der Quelle verschwindet er dauerhaft.
- Der Anruf. Nützlich ist, was in wenigen Sätzen zu sagen ist: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, wer den Auftrag erteilt und wer uns hineinlässt.
- Besichtigung. Vor jedem Angebot sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Wie hoch der Aufwand ausfällt, hängt vom Zustand der Räume ab; das wird vorab besprochen.
- Die Durchführung. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, betroffene Flächen werden desinfiziert. Grundlage der Arbeit ist die Biostoffverordnung. Je nach Lage bleibt es bei der Leichenfundortreinigung, oder es folgt die Wohnungsauflösung mit Räumung des Hausrats. Am Ende stehen eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Wir kommen zum Einsatzort im Kreis Neuburg-Schrobenhausen. Wer nicht weiß, welcher Schritt bei ihm zuerst ansteht, klärt das in einem kurzen Telefonat.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.