Nach einem Todesfall in der Wohnung fragen Angehörige zuerst, was mit den Räumen geschieht. Am Anfang steht immer dieselbe Arbeit: belastetes Material heraustragen, Flächen reinigen, Flächen desinfizieren. Wir übernehmen die Wohnung nach einem Todesfall in Königsbrück, ebenso Tatortreinigung, Leichenfundortreinigung und die Wohnungsauflösung.
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Schritt für Schritt
- Die behördliche Freigabe. Sind Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet, warten wir ab, bis die Räume freigegeben sind. Vorher betreten wir nichts.
- Nichts selbst putzen. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich mit dem Auge nicht beurteilen. Sie ziehen in Teppich, Fugen, Holz und Estrich. Eine Fläche kann sauber aussehen, während im Material darunter noch alles sitzt. Wischen verteilt solche Rückstände, statt sie zu lösen, und der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt. Was wirklich entfernt werden muss, zeigt sich erst, wenn jemand die Räume gesehen hat.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich sind Angaben dazu, um welche Art von Räumen es geht, wie lange sie leer standen, ob die Polizei beteiligt war und wer den Auftrag erteilen und uns Zugang verschaffen kann. Mehr braucht es für den Anfang nicht.
- Die Besichtigung vor Ort. Jemand von uns sieht sich die Räume an und beurteilt, was betroffen ist. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Das schriftliche Angebot. Danach erhalten Sie Umfang und Kosten schriftlich. Wir fangen erst an, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Wir tragen kontaminiertes Material aus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir räumen die Wohnung vollständig.
Wenn Sie noch nicht wissen, wie umfangreich der Fall ist: Eine erste Einschätzung lässt sich im Telefonat treffen. Verbindlich wird sie mit der Besichtigung und dem Angebot.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.