Wer eine Wohnung nach einem Todesfall später vermieten oder verkaufen will, denkt zuerst an den Zustand der Räume. Darüber entscheidet nicht die Optik, sondern das, was unter der Oberfläche im Material sitzt. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir reinigen die Wohnung nach einem Todesfall und führen die anschließende Wohnungsauflösung durch, auch in Kochel a.See.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit dem Fundort befasst sind, bleibt alles unberührt. Erst wenn die Räume freigegeben sind, beginnt unsere Arbeit.
- Nicht selbst reinigen. Ein Boden besteht aus mehreren Schichten. Unter Teppich, Laminat oder Dielen liegen Nähte und Fugen, darunter Kleber, darunter der Estrich. Rückstände wandern durch jede dieser Schichten weiter nach unten, und was oben abgewischt aussieht, sagt nichts über den biologischen Zustand darunter. Ein Tuch verteilt solche Rückstände zusätzlich in der Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch endet erst, wenn die Quelle im Material entfernt ist, nicht wenn die Oberfläche sauber wirkt.
- Der Anruf. Am Telefon hilft eine knappe Schilderung: um welche Art von Räumen es geht, was vorgefallen ist, ob die Freigabe vorliegt und wer den Zugang ermöglicht und den Auftrag erteilt.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Vor Ort erkennen wir, welche Flächen betroffen sind, welches Material heraus muss und was eine Auflösung des Haushalts umfasst.
- Was im Angebot steht. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor jemand anfängt: Reinigung, Entsorgung des belasteten Materials, Räumung. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Ohne Ihre Zustimmung beginnt nichts.
- Die Durchführung. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat heraus, Möbel, Textilien und Kleinkram eingeschlossen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Was in Ihrem Fall nötig ist, klärt sich im Telefonat und bei der Besichtigung. Beides verpflichtet zu nichts.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.