Eine Wohnung ausräumen und eine Wohnung reinigen sind zwei verschiedene Arbeiten, auch wenn beides am selben Ort anfällt. Beim Auflösen geht es um Möbel, Hausrat und Papiere, bei der Leichenfundortreinigung um das, was in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen ist. Wir übernehmen in Klötze beides: die Wohnungsauflösung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Tatortreinigung, sobald die Räume von Polizei oder Staatsanwaltschaft freigegeben sind.
Haushaltsmittel sind für Oberflächen gemacht: Fett von Fliesen, Staub vom Boden, Flecken aus Textilien. Dort endet ihre Leistung auch. Was nach einem Todesfall zurückbleibt, liegt nicht oben auf, sondern wandert in Fugen, Holz, Teppichkleber und Estrich. Ein gewischter Boden sieht deshalb sauber aus, ohne dass damit etwas über seinen biologischen Zustand gesagt wäre, denn das Auge beurteilt nur die Oberfläche. Wischwasser verteilt Rückstände zusätzlich auf Flächen, die vorher nichts abbekommen hatten. Auch der Geruch hängt nicht in der Luft, er sitzt in der Quelle im Material: ist die entfernt, bleibt er weg.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume, weshalb eine Zahl ohne Ansicht nichts wert wäre. Die Besichtigung kostet nichts. Danach liegt Ihnen ein Angebot vor, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit.
Das lässt sich nur am Objekt beurteilen, weil Umfang und Ausmaß von Wohnung zu Wohnung weit auseinandergehen. Bei der Besichtigung wird besprochen, was die Räume brauchen und woran sich das zeitlich bemisst.
Ja. Notwendig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglicht, dabei sein muss niemand. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt, und entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt. Die Fahrzeuge der Einsatzteams tragen keine Firmenbeschriftung.
Für den ersten Schritt genügt eine kurze Schilderung am Telefon: um welche Räume es geht und was bekannt ist. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung vor Ort.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
