Beauftragen kann uns, wer den Zugang zur Wohnung ermöglicht, also die Angehörigen oder der Vermieter. An unserer Arbeit ändert das nichts: Wir übernehmen in Klingenberg die Leichenfundortreinigung und die Tatortreinigung, wir reinigen eine Wohnung nach einem Todesfall und führen im Anschluss auf Wunsch die Wohnungsauflösung durch. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Weil die Materialien im Raum aufnehmen, was auf sie trifft. Fugen sind offen, Holz ist saugfähig, ein Teppichrücken hält Flüssigkeit fest, und der Estrich nimmt auf, was durch den Belag hindurchgeht. Was dort eingezogen ist, sitzt tiefer, als eine Reinigung von oben reicht, und Wischen verteilt Rückstände, statt sie herauszuholen. Wir entfernen deshalb belastetes Material und desinfizieren die betroffenen Bereiche mit VAH-gelisteten Präparaten. Am Geruch zeigt sich derselbe Zusammenhang: Er bleibt, solange die Quelle im Material sitzt, und ist mit ihr dauerhaft weg.
Vom Zustand der Räume und davon, wie viel entfernt werden muss. Deshalb sieht sich das vorher jemand vor Ort an, diese Besichtigung ist kostenlos. Danach steht der Umfang in einem Angebot, und gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
Das lässt sich nur für den einzelnen Fall sagen, weil es darauf ankommt, welche Bereiche betroffen sind und wie viel entfernt wird. Bei der Besichtigung wird diese Frage mit Ihnen geklärt.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil das Entscheidende nicht oben liegt, sondern in Naht, Fuge und Untergrund. Bei der Besichtigung wird geprüft, wohin etwas eingedrungen ist und welche Bereiche das betrifft.
Unsere Fahrzeuge tragen keine Firmenbeschriftung, und die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus vermieden werden. Am Telefon genügt eine knappe Schilderung des Vorfalls und des Zustands der Räume.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
