Was so eine Reinigung kostet, hängt am Zustand der Räume: daran, wie weit Rückstände in Bodenbelag, Fugen und Estrich gezogen sind, wie viele Räume betroffen sind und ob Hausrat mit hinausgetragen wird. Deshalb steht am Anfang keine Zahl, sondern ein Blick in die Wohnung. Wir übernehmen in Klettgau die Tatortreinigung und die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn es gewünscht ist, die Wohnungsauflösung.
Wer nur die Oberfläche behandelt, lässt das Entscheidende zurück. Kontamination sitzt in Fugen, unter dem Belag, im Kleber und im Estrich, und dort wirkt kein Haushaltsreiniger. Wischen verteilt die Rückstände zusätzlich auf Flächen, die vorher unbelastet waren. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt; er ist erst dann dauerhaft weg, wenn das belastete Material heraus ist. Wir entfernen es, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung.
Der Umfang steht schriftlich fest, bevor jemand anfängt. Die Besichtigung vorab ist kostenlos, danach erhalten Sie ein Angebot, und erst mit Ihrer Zustimmung beginnt die Arbeit. Zum Schluss bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das richtet sich nach dem Einzelfall und wird bei der Besichtigung besprochen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus vermieden werden.
Am Anblick nicht. Eine Fläche kann sauber wirken und biologisch belastet sein, weil das Entscheidende unter der Oberfläche liegt. Begonnen wird ohnehin erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben; was danach zu tun ist, klärt die Besichtigung.
Für ein Gespräch genügt eine kurze Schilderung: was geschehen ist, um welche Räume es geht und wer den Auftrag erteilen und den Zugang ermöglichen kann.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
